Hebammenhilfe allgemein

Hebammenhilfe für Sie!

Jede Frau hat während der Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Hebammenhilfe.
Die Hebamme ist die einzige Fachkraft, die die Frauen und jungen Familien über diesen ganzen Zeitraum betreut und steht für Kontinuität. Normal verlaufende Schwangerschaften und Geburten betreut sie alleine. Bei Abweichungen zieht sie einen Arzt hinzu. Sie kann nun die Betreuung in Zusammenarbeit mit dem Arzt fortsetzen.
Sie arbeitet nach den Richtlinien des Hebammengesetzes (HebG vom 4. Juni 1985)

Hebammenbetreuuung umfasst

Anmeldung

Die erbrachten Leistungen rechnet die Hebamme in der Regel direkt mit den Krankenkassen oder dem Sozialamt ab. Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung erkundigen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Gebühren für