Hebammenhilfe für Sie!
Jede Frau hat während der Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Hebammenhilfe.Die Hebamme ist die einzige Fachkraft, die die Frauen und jungen Familien über diesen ganzen Zeitraum betreut und steht für Kontinuität. Normal verlaufende Schwangerschaften und Geburten betreut sie alleine. Bei Abweichungen zieht sie einen Arzt hinzu. Sie kann nun die Betreuung in Zusammenarbeit mit dem Arzt fortsetzen.
Sie arbeitet nach den Richtlinien des Hebammengesetzes (HebG vom 4. Juni 1985)
Hebammenbetreuuung umfasst
- Gespräche, Informationen, Beratung
- Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Vorsorge-Untersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien (gerne in Zusammenarbeit mit der Frauenärztin/ dem Frauenarzt)
- Geburtsvorbereitung in Gruppen (auch Paarkurse), Einzelvorbereitung bei Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung
- Betreuung bei beginnender (auch frühzeitiger) Wehentätigkeit und Risikoschwangerschaft
- Geburtshilfe, auch Hausgeburtshilfe, jede Hebamme kann eine normale Geburt in eigener Verantwortung leiten
- Wochenbettbetreuung bis 8 Wochen nach der Geburt
- Begleitung und Betreuung von Frauen und Paaren, deren Kind vor, während oder nach der Geburt gestorben ist
- Rückbildung – Neufindung
- Stillberatung bis zum Ende der Stillzeit
- Ernährungsberatung bis zur Vollendung des neunten Lebensmonats des Kindes
Anmeldung
- Für persönliche Beratung, Schwangerenvorsorge und bei Schwangerschaftsbeschwerden frühest möglich
- Zur Geburtsvorbereitung ca. 15. – 20. Schwangerschaftswoche
- Zur Wochenbettbetreuung ca. 6 – 8 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin
Die erbrachten Leistungen rechnet die Hebamme in der Regel direkt mit den Krankenkassen oder dem Sozialamt ab. Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung erkundigen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Gebühren für
- Beratung
- Vorsorgeuntersuchungen
- Geburtsvorbereitung 14 Stunden für die Schwangere
- Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Geburt
- Wochenbettbetreuung bis 8 Wochen nach der Geburt/ Stillberatung bis zum Ende der Stillzeit
- Rückbildungsgymnastik 10 Stunden